Arbeit externer Juristen für Ministerien
Berlin: (hib/MWO) Die Fraktion Die Linke will von der Bundesregierung wissen, in wie vielen Fällen die Bundesministerien beziehungsweise die ihnen unterstellten Behörden und Einrichtungen in den Jahren 2013 bis 2018 externe Rechtsanwaltskanzleien oder -gesellschaften beziehungsweise externe Juristinnen oder Juristen beauftragten und welche Kosten damit verbunden waren. Hintergrund der Kleinen Anfrage (19/13470) ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom Juli 2019, wonach das Bundesamt für Verfassungsschutz einem Zeitungsbericht zufolge die Kosten für die Beauftragung externer Anwältinnen und Anwälte, welche zur Abwehr von Presseanfragen mandatiert wurden, offenlegen muss.
Weiter fragen die Abgeordneten, wie sichergestellt wird, dass die Vorgaben zur Korruptionsprävention bei der Beauftragung von Anwältinnen und Anwälten eingehalten werden, unter welchen Voraussetzungen die Bundesregierung Anfragen von Presseverlagen beziehungsweise Journalistinnen und Journalisten als missbräuchlich erachtet und innerhalb welcher Grenzen und auf welcher Grundlage die Bundesbehörden zur Beantwortung von Presseanfragen verpflichtet sind, um der grundgesetzlich geschützten Pressefreiheit Genüge zu tun.