Unterrichtung zur Wohnraumüberwachung
Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung hat ihren Bericht über den Einsatz technischer Mittel zur Wohnraumüberwachung für das Jahr 2018 vorgelegt. Der Unterrichtung (19/13435) beigefügt ist eine Tabelle, die vom Bundesamt für Justiz aufgrund entsprechender statistischer Mitteilungen aus den Ländern und vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof erstellt wurde. Danach sind im repressiven Bereich nach Artikel 13 Absatz 3 des Grundgesetzes in acht Ländern und beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in insgesamt 13 Verfahren insgesamt 13 Maßnahmen der akustischen Wohnraumüberwachung angeordnet und in zwölf Verfahren hiervon auch vollzogen worden. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Maßnahmen zur Eigensicherung seien im Zuständigkeitsbereich des Bundes nicht durchgeführt worden.