Weniger Grunderwerbsteuer für Familien
Berlin: (hib/HLE) Wenn Familien eine Immobilie erwerben wollen, soll die Grunderwerbsteuer bundesweit einheitlich maximal 3,5 Prozent betragen. Dies fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (19/13532). Darin wird weiterhin gefordert, den Länderfinanzausgleich dahingehend zu reformieren, dass Fehlanreize zu Erhöhung der Grunderwerbsteuer abgeschafft werden. Außerdem soll Grunderwerbsteuer im Rahmen von Anteilskäufen an Gesellschaften nur dann anfallen, wenn ein Anteil von mehr als 50 Prozent an einem echten Immobilienunternehmen erworben wird.
Wie die AfD-Fraktion erläutert, beträgt die Grunderwerbsteuer je nach Bundesland zwischen 3,5 Prozent (Bayern und Sachsen) und bis zu 6,5 Prozent (Brandenburg, Thüringen, Saarland und Nordrhein-Westfalen). Tendenziell sei die Grunderwerbsteuer seit Einführung der Steuersatzautonomie der Länder deutlich erhöht worden. Das Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer sei von 6,1 Milliarden Euro im Jahr 2006 auf über 13 Milliarden Euro im Jahr 2017 gewachsen. Sogenannte „Share Deals“ würden dabei umso stärker genutzt, je höher die Grunderwerbsteuer und damit die Höhe der vermiedenen Erwerbsnebenkosten sei.