Islamfeindliche Straftaten
Berlin: (hib/STO) Mit Stand vom 21. August 2019 sind dem Bundeskriminalamt im zweiten Quartal dieses Jahres insgesamt 165 politisch motivierte Straftaten mit dem Unterthema „Islamfeindlich“ gemeldet worden. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/12981) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/12505) weiter hervorgeht, wurden in diesem Zeitraum insgesamt vier Menschen bei Delikten mit dem Unterthema „Islamfeindlich“ als verletzt gemeldet.
Zu den genannten 165 Delikten zählen der Vorlage zufolge unter anderem Körperverletzung, Beleidigung, Volksverhetzung, Sachbeschädigung sowie die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die aufgeführten Fallzahlen haben vorläufigen Charakter und sind „durch Nach-/Änderungsmeldungen Veränderungen unterworfen“, wie die Bundesregierung ferner ausführt.