Gesetzentwurf zu ungeregeltem Brexit
Berlin: (hib/STO) Bei einem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ohne Inkrafttreten des zwischen beiden Seiten verhandelten Austrittsabkommens sollen alle britischen Staatsangehörigen und ihre Familienangehörigen, die sich zu diesem Zeitpunkt „freizügigkeitsberechtigt“ im Bundesgebiet aufhalten, einen Aufenthaltstitel für ihren weiteren Verbleib in Deutschland erhalten können. Dazu soll das Aufenthaltsgesetz um eine Überleitungsregelung für den Aufenthalt des betroffenen Personenkreises ergänzt werden „für die Konstellationen, in denen die Betroffenen die freizügigkeitsrechtlichen, nicht aber die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen vollständig erfüllen“, wie aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/13434) hervorgeht.
Danach sollen alle zum Zeitpunkt des Austritts freizügigkeitsberechtigt in Deutschland lebenden Briten auch dann Titel nach dem geltenden Aufenthaltsrecht erhalten können, „wenn lediglich die weniger strengen Voraussetzungen des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern“ gegeben sind„. Die Vorlage steht am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.