Zugang zur „Whois“-Datenbank
Berlin: (hib/STO) Über Zugangsmöglichkeiten zur „Whois“-Datenbank berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12975) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/12458). Danach war die Whois-Datenbank, in der alle wichtigen - auch personenbezogenen - Daten der Domain-Inhaber gespeichert wurden, bis zum Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 öffentlich zugänglich. „Sicherheitsbehörden, Rechteinhaber (geistiges Eigentum), Sicherheitsforscher, Verbraucherschützer und andere können aktuell nicht mehr wie gewohnt Daten zur Identifizierung von Betreibern von Internetdomains abfragen“, heißt es in der Antwort weiter. Die DSGVO-konforme Nachfolge-Datenbank befinde sich noch nicht im Wirkbetrieb. Bis zum Abschluss der Whois-Reform müssten die Daten „individuell bei den Registries und Registraren abgefragt werden“.
Nach der Planung von Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (Icann) sollte eigentlich bis Mai 2019 eine Lösung zur DSGVO-konformen Ablösung der bisherigen Whois-Datenbank erstellt werden, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Dieses Ziel sei aber verfehlt worden und solle nun in einer sogenannten Phase II einen einheitlichen Rahmen und eine technische Lösung für den Zugang zu nicht-öffentlichen Whois-Daten für Berechtigte wie zum Beispiel Strafverfolger oder Rechteinhabern schaffen. Mit einer Lösung werde nicht vor dem Jahr 2020 gerechnet.
Die Europäische Kommission hatte die Mitgliedstaaten im Mai 2019 gebeten mitzuteilen, welche Behörden zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben Zugang zur Whois-Datenbank benötigen, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Zu den der Kommission von der Bundesregierung übermittelten öffentlichen Stellen zählen den Angaben zufolge das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, das Bundeskriminalamt, die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern, die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich, die Bundespolizei, die Landeskriminalämter und Polizeipräsidien, die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, das Deutsche Patent- und Markenamt, die Finanzämter sowie die Bundeswehr und das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst.