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17.09.2019 Recht und Verbraucherschutz — Unterrichtung — hib 1012/2019

Löschung kinderpornografischer Inhalte

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat den Bericht über die im Jahr 2018 ergriffenen Maßnahmen zum Zweck der Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des Paragrafen184b des Strafgesetzbuchs vorgelegt (19/12725). Er enthält Erläuterungen zum Bericht und zur Statistik sowie die statistische Auswertung der Löschbemühungen im Jahr 2018 und geht auf weitere Aspekte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung im Internet ein.

Dem Bericht zufolge wurden im Jahr 2018 insgesamt 5.951 (2017: 5.977) Hinweise zu kinderpornografischen Inhalten im WWW (In- und Ausland) durch das Bundeskriminalamt (BKA) und die Beschwerdestellen statistisch erfasst. Bezogen auf die Gesamtzahl hätten insgesamt 83 Hinweise nicht mit einer Löschaufforderung weitergeleitet werden können. In 81 Fällen habe es sich um eine URL im TOR-Netzwerk gehandelt, wodurch der jeweilige Serverstandort verborgen gewesen sei. In zwei Fällen von im Ausland gehosteten URLs hätten diese aus rechtlichen Gründen nicht an einen ausländischen Kooperationspartner weitergeleitet werden können. Den weiteren statistischen Auswertungen lägen somit 5.868 (2017: 5.938) weitergeleitete Hinweise zu kinderpornografischen Inhalten zugrunde, schreibt die Bundesregierung. Von dieser Zahl seien die Inhalte in 1.035 Fällen (rund 18 Prozent) im Inland und in 4.833 Fällen (rund 82 Prozent) im Ausland gehostet worden (2017: 967 Fälle beziehungsweise 16 Prozent im Inland; 4.971 Fälle beziehungsweise 84 Prozent im Ausland).

Die Löschung der im Inland gehosteten kinderpornografischen Inhalte gelingt laut Bericht in der Regel schneller als die Löschung der im Ausland gehosteten Inhalte, da die Anzahl der Verfahrensschritte geringer sei. So seien 78 Prozent (809) aller Inhalte in der Bundesrepublik Deutschland spätestens nach zwei Tagen gelöscht gewesen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für inländische Inhalte (URLs) ab Eingang des Hinweises beim BKA bis zur Löschung durch den Provider habe im Jahr 2018 4,22 Tage (2017: 2,01 Tage) betragen.

Die Löschung der im Ausland gehosteten Inhalte benötige aufgrund des komplexeren Verfahrensablaufs und der größeren Anzahl beteiligter Stellen mehr Zeit als die Löschung der im Inland gehosteten Inhalte, heißt es weiter in dem Bericht. Hier seien 54 Prozent (2.637 URLs) (2017: 60 Prozent; 2.672 URLs) aller Inhalte nach einer Woche gelöscht gewesen. Nach vier Wochen habe der Anteil gelöschter Inhalte bei 90 Prozent (4.413 URLs) gelegen (2017: 87 Prozent; 3.905 URLs).

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