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12.09.2019 1. Untersuchungsausschuss — Ausschuss — hib 1005/2019

Bamf fragte vergeblich in Italien

Berlin: (hib/WID) Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat im Februar 2016 einen vergeblichen Versuch unternommen, mit Hilfe der italienischen Behörden den späteren Breitscheidplatz-Attentäter Anis Amri zu identifizieren. Dies berichtete die damalige Liaisonbeamtin der Behörde in Rom, Sonja Rezvani, dem 1. Untersuchungsausschuss („Breitscheidplatz“). Die heute 32-jährige Regierungsamtsrätin ist nach eigenen Worten seit Oktober 2009 beim Bamf tätig, das sie derzeit in Georgien vertritt.

In Italien betreute sie zwischen Juli 2015 und Juli 2017 die bilaterale asylrechtliche Kooperation im Rahmen des 2013 geschlossenen Dublin-III-Abkommens. Sie war in dieser Funktion im „Dublin-Referat“ des italienischen Innenministeriums angesiedelt, wo sie über ein eigenes Büro verfügte. Während ihrer Dienstzeit in Rom sei sie zweimal aus Deutschland auf Amri angesprochen worden, berichtete die Zeugin, am 16. Februar 2016 und ein weiteres Mal nach dem Anschlag in Berlin am 30. Dezember desselben Jahres. Sie habe sich zu diesem Zeitpunkt allerdings zunächst nicht daran erinnert, mit dem Mann schon einmal zu tun gehabt zu haben.

Die erste Anfrage mit der Bemerkung „eilt sehr“ und drei Ausrufezeichen sei von ihrer Kollegin Steffi Öchsle gekommen, die das Bamf damals im Gemeinsamen Terrorismus-Abwehrzentrum (GTAZ) der Geheimdienste und Polizeien des Bundes und der Länder vertrat. Öchsle habe sechs Alias-Namen Amris mitgeteilt und gebeten, bei den italienischen Kollegen nachzufragen, ob eine Person unter einer dieser Identitäten in Italien einen Asylantrag gestellt habe oder „aufgegriffen“ worden sei. Ein Namensabgleich in der italienischen Asyl-Datenbank, auf die die Zeugin selber nicht zugreifen konnte, habe allerdings keinen Treffer erbracht.

Sie habe daraufhin, berichtete die Zeugin weiter, am nächsten Tag vorgeschlagen, über das einschlägige europäische Kommunikationssystem „Dublin-Net“ ein förmliches „Info-Request“, also eine Anfrage mit offiziellem Charakter, an die Italiener zu richten. In diesem Fall wäre es nicht bei einem bloßen Namensabgleich geblieben, sondern hätten auch Fingerabdrücke herangezogen werden können. Dazu sei es allerdings nicht gekommen.

Dass Amri kurz nach diesem E-Mail-Austausch in Deutschland als „Gefährder“ eingestuft wurde, wurde der Zeugin damals nicht mehr bekannt; davon sei ihr gegenüber keine Rede gewesen, sagte sie. Da die Abfrage der italienischen Datenbank ergebnislos geblieben war, habe sie von den Kollegen des Dublin-Referats auch nicht erfahren können, dass Amri vor seiner Einreise nach Deutschland in Italien bereits vier Jahr hinter Gittern gesessen hatte. Vor dem Anschlag sei Amri für sie ein Fall unter sehr vielen gewesen. Während ihrer zweijährigen Dienstzeit in Rom habe sie im Durchschnitt 30 bis 40 Anfragen am Tag zu bearbeiten gehabt.

Die Zusammenarbeit mit der italienischen Seite hat die Zeugin nach eigenen Worten als gut in Erinnerung. Ihre Rolle habe sich allerdings auf die einer Informationsübermittlerin und Ansprechpartnerin für beide Seiten beschränkt. Sie sei weder befugt gewesen, deutsche oder italienische Datennbanken einzusehen noch, zu Einzelfällen eigene Recherchen anzustellen. Dass nach Zahlen aus dem Jahr 2017 nur zehn Prozent der deutschen Rücknahmeersuchen im Rahmen des Dublin-Verfahrens erfolgreich waren, führte die Zeugin nicht auf mangelnden Willen, sondern auf Personalnot auf italienischer Seite zurück.

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