Korrekturbitten des Auswärtigen Amtes
Berlin: (hib/AHE) Das Auswärtige Amt hat im April 2019 in keinem Fall bei Medien um eine Korrektur der Berichterstattung unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ersucht. Das geht aus der Antwort (19/12547) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12327) der AfD-Fraktion hervor. Das Ministerium gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn die vom Auswärtigen Amt veröffentlichten Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben würden.