Schwerlasttransporte auf Wasserstraßen
Berlin: (hib/HAU) Eine Verlagerung von Großraum- und Schwerlasttransporten (GST) auf die Wasserstraße ist nach Aussage der Bundesregierung „in unterschiedlichen Bereichen mit organisatorischen und infrastrukturellen Vorteilen verbunden“. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/12783) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/12368) hervor. Für den Transport selbst stelle die hohe Verfügbarkeit freier Kapazitäten der Wasserstraße einen Vorteil dar, heißt es in der Antwort. Die Abmessungen und Ladungsgewichte von GST stellten keine besonderen Anforderungen an den Transport auf der Wasserstraße und könnten mit der vorhandenen Infrastruktur ohne zusätzlichen Aufwand (beispielsweise für Verkehrsregelungen, bauliche Vorkehrungen oder Begleitfahrzeuge) zuverlässig abgewickelt werden, schreibt die Regierung.
Auf die Frage, warum die Binnenschifffahrt entgegen allen anderen Verkehrsträgern zwischen 2009 und 2017 keine Steigerung ihres Verkehrsaufwandes verzeichnen habe können, heißt es in der Antwort: Das Haupttätigkeitsfeld der Binnenschifffahrt sei nach wie vor der Transport von Massengütern und hier vor allem der Transport von Kohle, flüssigen Mineralölerzeugnissen und Baustoffen. In dem oben genannten Zeitraum sei der Bedarf der deutschen Energiewirtschaft an Kohle erheblich zurückgegangen, schreibt die Regierung. Zusätzlich hätten sich die Bezugsländer der verbleibenden Importkohle geändert, die als Folge innerhalb Deutschlands vermehrt mit der Bahn befördert worden sei.
Ein weiterer Effekt, der sich bei der Verkehrsleistung der Binnenschifffahrt in diesem Zeitraum bemerkbar gemacht habe, sei der deutliche Rückgang der Transitverkehre mit dem Binnenschiff durch Deutschland, insbesondere aus den niederländischen Seehäfen in umliegende Staaten. Darüber hinaus sei die Binnenschifffahrt im Zeitraum 2009 bis 2017 verschiedenen dämpfenden äußeren Einflüssen wie Hoch- oder Niedrigwasser und Havarien ausgesetzt gewesen, heißt es in der Antwort.