Keine Korrekturbitten des BMG
Berlin: (hib/PK) Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat im März 2019 in keinem Fall bei Medien um eine Korrektur der Berichterstattung unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe gebeten. Das geht aus der Antwort (19/12789) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12295) der AfD-Fraktion hervor.
Die BMG gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn die von der Behörde veröffentlichten Informationen oder Angaben über die Bundesregierung unzutreffend wiedergegeben würden.