Medienstaatsvertrag ist Ländersache
Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung bewertet die Bestrebungen der Bundesländer, das Rundfunkrecht im Rahmen des Medienstaatsvertrages an die sich verändernden Marktgegebenheiten anzupassen, grundsätzlich positiv. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12491) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11925) mit. Soweit im aktuellen Diskussionsentwurf Änderungen der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste betroffen sind, prüfe die Regierung diese und behalte sich eine Stellungnahme gegenüber den Ländern vor. Darüber hinaus nehme die Bundesregierung zu einzelnen Regelungsgegenständen keine Stellung, da Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages beziehungsweise des Medienstaatsvertrages in die Gesetzgebungskompetenz der Länder falle.
Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass soziale Netzwerke wie Youtube, die mindestens zwei Millionen registrierte Nutzer im Inland haben, schon jetzt durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in die Pflicht genommen werden können, zu gewährleisten, dass Nutzer rechtswidrige Nutzer melden können, die Inhalte geprüft werden und rechtswidrige Inhalte gelöscht oder gesperrt werden. Zudem unterlägen alle Video-Sharing-Plattform-Anbieter, die ihre Dienste in der Europäischen Union anbieten, den Vorschriften der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste. Die Richtlinie sehe ebenfalls ein verfahren zur Meldung und Abhilfe von Nutzerbeschwerden wegen rechtswidriger Inhalte vor.