Polizeiauskunftssystem Polas
Berlin: (hib/STO) Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, welche Einträge in das polizeiliche Informationssystem Polas es seit 1988 über die Person S. E. gegeben hat. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/12376) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Das Vorstrafenregister des Rechtsterroristen S. E.“ (19/11885) hervor. Danach handelt es sich bei dem Polizeiauskunftssystem Polas um ein System des Bundeslandes Hessen. Das Bundeskriminalamt verfüge nicht über einen Zugriff auf Polas, schreibt die Bundesregierung in der Antwort weiter.
Wie die Fraktion in der Kleinen Anfrage ausführte, hatte „hessenschau.de“ am 26. Juni 2019 berichtet, der „im Mordfall geständige S. E.“ habe ein langes Vorstrafenregister. „Von 1992 bis 2009 hat es im polizeilichen Informationssystem Polas 37 Einträge über S. E. gegeben. Das teilte Innenminister Beuth (CDU) am Mittwoch in einer Sondersitzung des Innenausschusses im Wiesbadener Landtag mit“, hieß es der Fraktion zufolge in dem Bericht ferner.