Gesetze zur Förderung der Kohleregionen
Berlin: (hib/fno) Einen konkreten Termin für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ gebe es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht, ein Entwurf soll allerdings zeitnah vorgelegt werden. Darüber informiert die Bundesregierung in einer Antwort (19/11679) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/10911). Daneben erarbeite das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen Gesetzentwurf zur Beendigung der Steinkohleverstromung, der im Herbst vom Bundeskabinett beschlossen werden soll. Entsprechende Regelungen für die Braunkohlekraftwerke sollen später folgen und während des parlamentarischen Verfahrens in den Gesetzentwurf zum Steinkohleausstiegsgesetz eingebracht werden.
Auf die Frage der Fraktion, ob die Bundesregierung plane finanzielle Hilfen für die Kohleregionen an die Abschaltung von Kohlekraftwerken zu koppeln, verweist die Regierung auf den Zusammenhang von energiepolitischen und strukturpolitischen Maßnahmen. „Die strukturpolitische Unterstützung hat zum Ziel, die durch den Kohleausstieg wegfallenden wirtschaftlichen Möglichkeiten und Arbeitsplätze durch den Aufbau neuer Wertschöpfungschancen zu kompensieren.“ Der Kohleausstieg sei dabei „Grund und Bedingung der Unterstützung“.
Die Antwort beinhaltet zudem eine Liste von Projekten, die von den Bundesländern für das 260 Millionen Euro starke Sofortprogramm vorgeschlagen wurden.