Verbesserung der IT-Sicherheit
Berlin: (hib/STO) Maßnahmen zur Stärkung der IT-Sicherheit sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/12280) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/11755). Danach ist die IT-Sicherheit „ein fortwährendes Anliegen der Bundesregierung“, das sie seit der Verbreitung der IT in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft intensiv berücksichtigt„. Bereits 1991 habe sie das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik ins Leben gerufen.
Zu den jüngsten Maßnahmen zur Verbesserung der Cyber- und IT-Sicherheit zählten unter anderem “das IT-Sicherheitsgesetz aus 2015, mit deutlichen Anforderungen an die Verbesserung der IT-Sicherheit bei Kritischen Infrastrukturen, die ,Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland 2016' mit übergreifenden Zielstellungen für alle Bereiche und Akteure in der IT-Sicherheit und das sogenannte NIS-Richtlinien-Umsetzungsgesetz, in dem auch die Anbieter ,Digitaler Dienste' zur Umsetzung von Maßnahmen zur Gewährleistung von IT-Sicherheit auf dem jeweiligen Stand der Technik verpflichtet werden„, schreibt die Bundesregierung weiter.
Das für diese Legislatur geplante IT-Sicherheitsgesetz 2.0 zielt der Antwort zufolge unter anderem darauf ab, die von Wirtschaftsunternehmen zu treffenden Schutzmaßnahmen für ihre IT-Systeme kontinuierlich auf einem der Bedrohungslage angemessenen Stand zu halten, ein IT-Sicherheitskennzeichen einzuführen und den digitalen Verbraucherschutz zu stärken. Hinzu kämen “zahlreiche Aktivitäten aller Ressorts der Bundesregierung, mit denen die Cyber- und IT-Sicherheit kontinuierlich angepasst und verbessert wird„.