AfD für direkte Demokratie im Bund
Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (19/12371) vorgelegt, mit dem Volksabstimmungen, Volksentscheide und Volksbegehren auf Bundesebene eingeführt werden sollen. Der Vorlage zufolge soll das Volk im Rahmen der Volksabstimmung über Gesetzentwürfe entscheiden können und „im Rahmen einer Volksentscheidung über allgemeine Fragen“. Mit dem Volksbegehren soll es Volksabstimmungen und Volksentscheidungen herbeiführen können, „wobei hierfür ein Quorum von 100.000 Abstimmungsberechtigten erforderlich ist“, wie die Fraktion in der Begründung ausführt. Auch eine Änderung des Grundgesetzes soll danach im Rahmen der Volksabstimmung möglich sein.
Die Bundesregierung soll dem Gesetzentwurf zufolge dem Volk allgemeine Fragen zur Entscheidung im Volksentscheid vorlegen können. Ferner sollen laut Vorlage zehn Prozent der Mitglieder des Bundestages das Volk zur Entscheidung anrufen können, wenn eine aus der Mitte des Bundestages eingebrachte Gesetzesvorlage, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, vom Bundestag abgelehnt wird. Des weiteren soll unter anderem nach dem Willen der Fraktion der Bundestag befugt sein, „bei Ablehnung eines Gesetzentwurfs durch den Bundesrat das Volk entscheiden zu lassen“.