Finanzplan bis 2023 vorgelegt
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat den Finanzplan des Bundes 2019 bis 2023 (19/11801) vorgelegt. Demnach wird das Ausgabevolumen des Bundes von 356,4 Milliarden Euro (Soll) in diesem Jahr und 359,8 im kommenden Jahr über 366,2 im Jahr 2021 und 372,4 im Jahr 2022 auf 375,7 Milliarden Euro im Jahr 2023 steigen. Die Finanzplanung wird gemeinsam mit dem Regierungentwurf für den Bundeshaushalt 2020 (19/11800) beraten.
Den Ausgaben stehen jeweils Einnahmen in gleicher Höhe entgegen. Davon entfallen in diesem Jahr 325,5 Milliarden Euro auf Steuereinnahmen. Für 2019 sind 327,7, für 2021 334,2, für 2022 345,5 und für 2023 356,1 Milliarden Euro als Steuereinnahmen vorgesehen. Eine Nettokreditaufnahme ist für den Finanzplanungszeitraum nicht vorgesehen. Die gesamtstaatliche Schuldenstandsquote von 60 Prozent des BIP, eines der sogenannten Maastricht-Kriterien, soll in diesem Jahr erreicht werden. Laut Finanzplanung ist für 2019 mit einer Quote von rund 58,75 Prozent des BIP zu rechnen. Bis 2023 wird ein Rückgang auf 51,25 Prozent prognostiziert.
Die als Investitionen verbuchten Ausgaben des Bundes sollen laut Finanzplanung 2020 auf rund 40,0 Milliarden Euro steigen (Soll-2019: 38,9 Milliarden Euro). Von 2021 bis 2023 weist die Finanzplanung jeweils 39,8 Milliarden Euro als Investitionen aus. Die Investitionsquote sinkt demnach von 10,9 Prozent in diesem Jahr bis 2023 auf 10,6 Prozent.
In der Finanzplanung weist die Bund zudem die Entwicklung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen aus. Demnach wird der Bund beispielsweise im Aufgabenbereich „Soziale Sicherung“ in diesem Jahr 98,018 Milliarden Euro (Soll) für Rentenversicherungsleistungen ausgeben, für 2020 sind 101,765 Milliarden Euro vorgesehen. Bis 2023 soll der Betrag auf 113,662 Milliarden Euro steigen.
Die Eigenmittelabführungen des Bundes an den EU-Haushalt sollen laut Finanzplanung von 30,99 Milliarden Euro (Soll) in diesem Jahr über 37,75 Milliarden Euro im kommenden Jahr auf 45,96 Milliarden Euro im Jahr 2023 steigen. Die Abführungen ab 2021 hingen aber insbesondere vom noch zu verhandelnden Mehrjährigen Finanzrahmen der EU 2021-2027 ab, führt die Bundesregierung aus.