Korrekturbitten des BMVI im Februar
Berlin: (hib/HAU) Um Korrekturbitten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gegenüber Medien im Februar 2019 geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/12154) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11819). Danach gibt das BMVI lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, „wenn vom BMVI veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das BMVI einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet“. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht, heißt es in der Antwort. Eine solche umfassende Dokumentation werde nicht durchgeführt, „so dass dazu eine Auflistung nicht erstellt werden kann“, schreibt die Bundesregierung.