Kredit-Durchleitung erfolgt freiwillig
Berlin: (hib/HLE) Die Durchleitung von Krediten der KfW Bankengruppe ist eine freiwillige Leistung der Kreditinstitute. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11430) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10786) mit, die sich nach der Verhinderung der Durchleitung von KfW-Krediten durch die Geschäftspolitik der Banken erkundigt hatte. Sollten einzelne Kreditinstitute Schwellenwerte festgelegt haben, so handele es sich hierbei um individuelle geschäftspolitische Entscheidungen, argumentiert die Bundesregierung. Strukturierte Informationen über gegebenenfalls bestehende Schwellenwerte der Geschäftsbanken bei der Vergabe von Förderkrediten der KfW gebe es nicht.