Überwachung bei 5G-Telefonie
Berlin: (hib/STO) Fragen der Telekommunikationsüberwachung im Zusammenhang mit der fünften Mobilfunkgeneration (5G) sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/12117) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/11396). Wie die Bundesregierung darin ausführt, ging die Versteigerung von 5G-Frequenzen am 12. Juni 2019 zu Ende. Mit der Vergabe seien keine speziell für die 5G-Lizenzen vorgesehenen besonderen Vorgaben hinsichtlich der Telekommunikationsüberwachung verknüpft gewesen.
„Für die Betreiber von Telekommunikationsnetzen, mit denen öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbracht werden, und die Erbringer von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten gelten - unabhängig von der zugrundeliegenden Technologie - hinsichtlich der Telekommunikationsüberwachung die diesbezüglichen Regelungen des Telekommunikationsgesetzes und der Telekommunikations-Überwachungsverordnung“, schreibt die Bundesregierung in der Vorlage weiter. Sie prüfe derzeit, „welche technischen und rechtlichen Anpassungen erforderlich sind, um zu gewährleisten, dass die Sicherheitsbehörden auch vor dem Hintergrund der Einführung des 5G-Standards ihren gesetzlichen Aufgaben nachkommen können“.