Grenze zwischen EU und Großbritannien
Berlin: (hib/AHE) Die genaue Natur der zukünftigen Außengrenzen zwischen der Europäischen Union (EU) und dem Vereinigten Königreich wird von den Modalitäten des Austritts und von der Ausgestaltung der zukünftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich abhängen. Darauf verweist die Bundesregierung in der Antwort (19/11948) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11458). Keine konkreten Beschränkungen erwartet die Bundesregierung aus dem Nato-Vertrag. Die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs im transatlantischen Verteidigungsbündnis bleibe vom Austritt aus der EU unberührt.