Rückführungen nach Marokko
Berlin: (hib/AHE) Im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. April 2019 sind 292 marokkanische Staatsangehörige aus Deutschland zurückgeführt worden, davon 249 in ihr Herkunftsland. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/11658) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/10730) hervor. Nach den dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorliegenden Daten habe es im Zeitraum Januar bis März 2019 zu insgesamt 248 marokkanischen Staatsangehörigen Gerichtsentscheidungen (Klagen, Berufungen oder Revisionen) zu Asylentscheidungen des BAMF gegeben. Dabei sei vier Personen ein Schutzstatus zugesprochen und bei weiteren vier Personen sei ein Abschiebungsverbot festgestellt worden. Die übrigen 240 algerischen Staatsangehörigen hätten weder einen Schutzstatus noch ein Abschiebungsverbot erhalten.