Mehr Personal für neues Gesetz
Berlin: (hib/HLE) Der aktuelle Personalmehrbedarf im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit resultiert aus der Übertragung neuer Aufgaben aus dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11554) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11241). Bei der Übernahme neuer Aufgaben durch Gesetzgebungsvorhaben werde im Rahmen der Ermittlung des Erfüllungsaufwands prognostiziert, welcher Personalmehraufwand für die betroffenen Organisationseinheiten entstehen werde. Die Ermittlung des Erfüllungsaufwands erfolge entsprechend den Vorgaben und der Methodik eines Leitfadens der Bundesregierung. In diesem Verfahren würden auch gegebenenfalls entstehende Synergien und Minderbedarfe berücksichtigt. Eine Organisationsuntersuchung könne erst nach Übernahme der zusätzlichen Aufgaben und Konsolidierung der entsprechenden Geschäftsprozesse erfolgen, schreibt die Regierung in der Antwort.
Weiter heißt es, mit diesem Gesetz werde die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erheblich gestärkt und im Sinne einer zentralen Prüfungs- und Ermittlungsbehörde in wesentlichen Bereichen des Arbeits- und Sozialrechts fortentwickelt. Dadurch trage die Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch in Zukunft entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme bei und verhindere Schäden in der Sozialversicherung und Ausfälle bei den Steuereinnahmen.