Keine Korrekturbitten der Bundesbank
Berlin: (hib/HLE) Die Deutsche Bundesbank hat nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 22. November 2005 bis zum 31. Dezember 2018 keine Korrekturen von Berichterstattungen unter anwaltlicher Hilfe erbeten. Die schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11946) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11624). Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt das Pressereferat der Deutschen Bundesbank in Einzelfällen bei unzutreffender Berichterstattung einem Medium einen Hinweis. Da diese Hinweise in der Regel telefonisch erfolgen würden, würden sie nicht dokumentiert. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht.
Die Antwort erfolgte aufgrund der Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472.