Keine Korrekturbitten des Thünen-Instituts
Berlin: (hib/EIS) Das Johann Heinrich von Thünen-Institut (TI) hat gegenüber Medien keine Ersuchen um Korrekturen von Berichterstattungen zwischen dem 22. November 2005 bis 31. Dezember 2018 gestellt. In einer Antwort der Bundesregierung (19/11891) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11626) heißt es, dass das TI weder mit noch ohne anwaltlicher Hilfe im genannten Zeitraum um Korrekturen bei Medien ersucht habe.