GBA-Verfahren beim Bundesgerichtshof
Berlin: (hib/mwo) Einen Überblick über die seit Januar 2013 beim Generalbundesanwalt (GBA) beim Bundesgerichtshof insgesamt eingeleiteten Verfahren gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11907) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11456). Danach wurden bis zum 10.Juli 2019 3.386 Ermittlungsverfahren eingeleitet. In den Jahren 2017 und 2018 waren es danach insgesamt 2.596 Verfahren. In der Antwort werden die Verfahren aufgeschlüsselt nach Verfahren seit Januar 2014 mit Bezug zum islamistischen Terrorismus, Rechtsextremismus und Linksextremismus. Die meisten Verfahren betrafen demnach islamistischen Terrorismus. Auch über die Übergabe von Verfahren an die Staatsanwaltschaften der Länder gibt die Anfrage Auskunft.
Wie die Bundesregierung schreibt, ist die geforderte Aufschlüsselung nach Anzahl der Tatvorwürfe und der ebenfalls genannte Bezug zum Ausländerextremismus mit zumutbarem Aufwand nicht darstellbar. Der GBA führe hierzu keine Statistik. Auch eine Bewertung als Ausländerextremismus gehe in diese nicht ein.