Zusammenarbeit mit Herkunftsländern
Berlin: (hib/STO) Über die Zusammenarbeit mit Herkunftsländern ausreisepflichtiger Ausländer berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11777) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/11004). Danach hat Deutschland zur Erleichterung der Rückkehr ausreisepflichtiger Ausländer bereits eine Vielzahl bilateraler Rückübernahmeabkommen abgeschlossen. Beispielsweise bestehe mit Marokko seit 1998 ein bilaterales Rückübernahmeabkommen, mit Algerien seit 2006 - das allerdings schon seit 1999 Anwendung findet - und mit Vietnam seit 1995. Auch mit Guinea sei 2018 ein bilaterales Rückübernahmeabkommen abgeschlossen worden. Mit Nigeria und Tunesien könne Deutschland derzeit kein bilaterales Rückübernahmeabkommen vereinbaren, da zu diesen Ländern bereits EU-Rückübernahmeabkommen verhandelt würden.
Auch über Rückübernahmeabkommen hinaus sei das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) in den vergangenen Jahren auf die Herkunftsländer zugegangen und habe intensive Gespräche zu praktischen Verbesserungen bei der Rückübernahme geführt, heißt es in der Antwort weiter. Auf dieser Basis habe bereits eine deutliche Steigerung der Rückführungen bei einzelnen Herkunftsländern erreicht werden können.
Im Übrigen verfolge sie beim Thema Rückkehrzusammenarbeit einen kohärenten Ansatz, führt die Bundesregierung ferner aus. Bei Gesprächen mit Herkunftsländern von Ausreisepflichtigen, bei denen die Rückführung regelmäßig auf Schwierigkeiten stößt, sei die Rückkehrzusammenarbeit ein ständiger Gesprächspunkt. Bei vielen Gesprächen auf verschiedenen Ebenen werde auf die Notwendigkeit einer Steigerung der Effizienz der Rückführungsverfahren hingewiesen und auf die Verständigung auf effiziente Verfahren gedrungen. Die Identifizierung von ausreisepflichtigen Personen sowie die Ausstellung von Reisedokumenten stünden dabei regelmäßig als erfahrungsgemäß wichtigste Elemente im Vordergrund.