Studien im Auftrag des Kanzleramts
Berlin: (hib/STO) Um vom Bundeskanzleramt seit Oktober 2013 in Auftrag gegebene Studien geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/11662) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10927). Danach wurden diese Studien überwiegend veröffentlicht. Soweit Studien im besonderen Maße in die Gesetzgebung eingeflossen sind, sei dies „regelmäßig der jeweiligen Begründung des Regierungsentwurfs zu entnehmen, die typischerweise in solchen Fällen auf das veröffentlichte Gutachten etc. ausdrücklich Bezug nimmt“.