Bundesmonopolverwaltung für Branntwein
Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, „aus welchen Anlässen“ die Bundesmonopolverwaltung für Branntweit (BfB) zwischen dem 22. November 2005 und dem 31. Dezember 2018 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/11646) danach, „aus welchen Anlässen“ die BfB im oben genannten Zeitraum bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen.