Korrekturbitten der BAuA erfragt
Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, „aus welchen Anlässen“ die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zwischen dem 22. November 2005 und dem 31. Dezember 2018 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/11564) danach, „aus welchen Anlässen“ die BAuA im oben genannten Zeitraum bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen.