Externe Studien teilweise unter Verschluss
Berlin: (hib/JOH) Die Offenlegung einzelner Studien des Auswärtigen Amtes bei externen Unternehmen, Universitäten, Forschungseinrichtungen und anderen Organisationen könnte nach Auffassung der Bundesregierung für die bilateralen Beziehungen und die außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Das schreibt sie in einer Antwort (19/11472) auf eine Kleine Anfrage (19/10926) der FDP-Fraktion. Die Informationen würden daher als „VS - Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und separat übermittelt.
Darüber hinaus befassten sich einzelne, nicht veröffentlichte Studien mit internen Prozessen und Themen, zu denen der Entscheidungsfindungsprozess jeweils noch nicht abgeschlossen sei. „Die Nennung der Titel dieser Studien würde den Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Bundesregierung preisgeben. Sie fallen damit in den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der nicht dem parlamentarischen Auskunftsanspruch unterliegt“, betont die Bundesregierung. Eine Reihe von Studien ist hingegen in der Anlage beigefügt.