Verfolgung von Völkerstraftaten
Berlin: (hib/mwo) Die Aufarbeitung schwerster Menschenrechtsverbrechen durch Ermittlungs- und Strafverfahren in Deutschland auf der Grundlage des Völkerstrafgesetzbuchs (VStGB) ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/11480). Wie die Abgeordneten betonen, rücken diese Verfahren die schweren Menschenrechtsverbrechen in vielen Staaten der Welt in das öffentliche Bewusstsein und erhöhen den Handlungsdruck auf die internationale Strafjustiz. Grundvoraussetzung für die Verfolgung von Völkerstraftaten sei insbesondere die Gewährleistung einer effektiven Arbeit des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) und des Bundeskriminalamts (BKA). Die Fragesteller wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Tatbestände des Völkerstrafgesetzbuches nach bei der Generalbundesanwaltschaft gestellten Strafanzeigen bislang angeklagt wurden, wie viele Ermittlungsverfahren gegen einzelne Tatverdächtige mit Tatvorwürfen nach dem Völkerstrafgesetzbuch seit dem Jahr 2017 eröffnet und wie diese beendet wurden. Weitere Fragen betreffen Rechtshilfeersuchen, die die Bundesregierung an ausländische Behörden und internationale Organisationen in Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch gestellt hat, die personelle Ausstattung von GBA und BKA für die Strafverfolgung von Taten nach dem Völkerstrafgesetzbuch sowie eine Kooperation mit dem Internationalen Strafgerichtshof in Ermittlungsverfahren.