Landesbehörden sind für UVP zuständig
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung verweist in Zusammenhang mit Fragen zur Erweiterung eines Kraftwerks und eines Tagebaus am Standort Turów in Polen auf die Zuständigkeit der Landesbehörden in Sachsen. In einer Antwort (19/11315) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/10905) führt sie zwar allgemein den Zeitplan der bereits durchgeführten Schritte der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) aus. Auf Fragen zu Details führt die Bundesregierung aber die einschlägige Zuständigkeitsregelung im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung an. Demnach seien die Landesdirektion Sachsen beziehungsweise das Oberbergamt des Landes damit betraut, die UVP von deutscher Seite aus zu begleiten. „Eine aktive Beteiligung der Bundesregierung an dem grenzüberschreitenden Verfahren ist derzeit nicht vorgesehen“, heißt es in der Antwort.