Kontrolle des Anlandegebots
Berlin: (hib/EIS) Die elektronische Fernüberwachung mit Kamerasystemen auf Fischereifahrzeugen kann eine effektive Methode zur Überwachung des Rückwurfverbotes zur Kontrolle der Einhaltung des Anlandegebots auf See sein. Das stellt die Bundesregierung in einer Antwort (19/11378) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/10605) zur Transparenz bei Kontrollen in der deutschen Fischerei fest. Aus diesem Grund sollen in die Beratungen über die Novelle der Fischereikontrollverordnung die Erfahrungen anderer Länder mit der elektronischen Fernüberwachung einfließen. Um EU-weit gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen, müsse der Einsatz solcher Systeme durch EU-Recht geregelt werden, heißt es in der Antwort weiter.