Prüfung von Algorithmenanwendung
Berlin: (hib/mwo) Vor dem Hintergrund möglicher Auswirkungen Algorithmen-basierter Entscheidungen auf den demokratischen Willensbildungsprozess prüft die Bundesregierung, welche Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene erforderlich sind. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11351) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10965) schreibt, hat sie im Herbst 2018 eine Datenethikkommission eingesetzt, die binnen eines Jahres ethische Maßstäbe entwickeln sowie konkrete Regulierungsoptionen in den Bereichen Umgang mit Daten, Algorithmen-basierte Entscheidungen und Künstliche Intelligenz vorschlagen soll. Die Datenethikkommission werde ihre Ergebnisse voraussichtlich am 23. Oktober 2019 der Bundesregierung vorstellen. Die Bundesregierung werde die Empfehlungen der Datenethikkommission abwarten, bevor sie ihre Prüfung möglichen gesetzgeberischen Handlungsbedarfs abschließt. Im Rahmen ihrer Überlegungen würden auch die auf internationaler Ebene formulierten Prinzipien für die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz einfließen.