Studien des Arbeitsministeriums
Berlin: (hib/CHE) Die Studien, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Auftrag gibt, werden überwiegend veröffentlicht. Auch nicht veröffentlichte Studien werden im digitalen Zeitalter mit anderen Ressorts regelmäßig geteilt. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11308) auf eine Kleine Anfrage (19/10921) der FDP-Fraktion. Es sei daher rein faktisch nicht möglich, nachträglich darzustellen, inwieweit die Ergebnisse der in Auftrag gegebenen Studien bei der Fördermittelvergabe oder beim Abstimmungsverhalten in nationalen und internationalen Gremien in fast sieben Regierungsjahren eingeflossen seien. „Zudem fließen regelmäßig zahlreiche Faktoren in die politische Entscheidungsfindung ein, die sich im Nachhinein typischerweise nicht entflechten lassen. Soweit Studien im besonderen Maße in die Gesetzgebung eingeflossen sind, ist dies regelmäßig der jeweiligen Begründung des Regierungsentwurfs zu entnehmen, die typischerweise in solchen Fällen auf das veröffentlichte Gutachten ausdrücklich Bezug nimmt“, heißt es in der Antwort.