Zensusgesetz im Vermittlungsausschuss
Berlin: (hib/STO) Der Bundesrat hat zum vom Bundestag verabschiedeten „Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021“ (19/8693, 19/10679) den Vermittlungsausschuss angerufen. Wie aus einer Unterrichtung (19/11302) hervorgeht, führt der Bundesrat zur Begründung aus, dass der Zensus die zentrale Grundlage aller staatlichen Planungen in Bund, Ländern und Kommunen sei und daher als gesamtstaatliche Aufgabe des Bundes und der Länder auch gemeinsam verantwortet und durchgeführt werden müsse. Vor diesem Hintergrund müsse der Bund „insbesondere auch finanziell Verantwortung für das gemeinsame Projekt Zensus 2021 übernehmen“. Die Länder hätten deshalb bereits frühzeitig gefordert, dass der Bund sich an ihren Kosten zur Vorbereitung und Durchführung des Zensus beteiligt und eine auskömmliche Finanzzuweisung leisten soll.
Darüber hinaus entspreche es „der gemeinsamen Verantwortlichkeit, dass die Länder bei der Durchführung des Zensus 2021 und der Auswertung der Ergebnisse des Zensus 2021 gleichberechtigt mitwirken können“, heißt es in der Vorlage weiter. Der Vollzug des Zensus 2021 liege zu einem großen Teil bei den Ländern. Absicherungen der Länder bei der Durchführung des Zensus 2021 seien daher ebenso erforderlich wie die Sicherstellung, dass die Länder die ihren Zuständigkeitsbereich betreffenden Zensusdaten zu eigenen Zwecken verwenden dürfen.