Tarifvertrag für die Autobahn GmbH
Berlin: (hib/HAU) Ob die Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen (IGA) ab dem 1. Januar 2021 in vollem Umfang in der Lage sein wird, die Planungen für den Fernstraßenbau in allen Bundesländern zu übernehmen, so wie es in Paragraf 5 Absatz 1 des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes (InfrGG) vorgesehen ist, möchte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von der Bundesregierung wissen. In einer Kleinen Anfrage (19/10831) erkundigen sich die Abgeordneten außerdem, wann die Verhandlungen für einen Tarifvertrag für die Autobahn GmbH und für einen Einführungs- und Überleitungstarif mit einem Tarifvertragsabschluss beendet werden sollen.