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26.06.2019 Inneres und Heimat — Antwort — hib 718/2019

Regierung erläutert „Christchurch Call“

Berlin: (hib/STO) Der „Christchurch Call“ ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/10988) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/10608). Wie die Fraktion darin ausführte, haben 16 Internetkonzerne und 17 Regierungen, darunter auch die Bundesregierung, auf Initiative der neuseeländischen Premierministerin Jacinda Ardern und des französischen Präsidenten Emmanuel Macron in Paris den „Christchurch-Aufruf“ verabschiedet. Hintergrund sei das Massaker in der gleichnamigen Stadt in Neuseeland, bei dem ein australischer Rechtsextremist in zwei Moscheen 51 Menschen ermordet und seine Taten im Internet gestreamt hat.

Der Bundesregierung zufolge handelt es sich beim „Christchurch Call“ um eine gemeinsame Absichtserklärung von Staaten und Internetunternehmen zur verstärkten Zusammenarbeit bei der Verhinderung der Verbreitung terroristischer und extremistischer Online-Inhalte. Inhaltlich bestehe ein „enger Bezug zu der konkreten Art des Missbrauchs des Internets für terroristische Zwecke im Falle des Christchurch-Attentats, im Besonderen die Live-Übertragung einer terroristischen Tat und die massenhafte Verbreitung der Videodatei“.

Die Verhinderung der Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet ist der Antwort zufolge ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Im Falle von Christchurch sei die Ausnutzung des Internets für rechtsterroristische Zwecke erfolgt. Wie die Bundesregierung weiter ausführt, stellen aus ihrer Sicht die Breitenwirkung des Live-Streams und die millionenfach wiederholten Uploads der Videodatei „eine neue Dimension des Missbrauchs des Internets zur Verbreitung terroristischer Online-Inhalte dar“. Trotz der seitens der Internetwirtschaft durchgeführten Maßnahmen habe eine massenhafte Verbreitung der Videodatei nicht effektiv verhindert werden können.

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