Informationen zu Deutscher Bank geheim
Berlin: (hib/HLE) Informationen zu Medienberichten über ein Geldwäschesystem zwischen Russland und westlichen Ländern, für das auch Konten bei der Deutschen Bank genutzt worden sein sollen, will die Bundesregierung nur in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Einsichtnahme bereitstellen. Dies teilt sie in ihrer Antwort (19/10887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/10068) mit. Das Geheimhaltungsinteresse ergebe sich unter anderem aus der Tatsache, dass Grundrechte Dritter betroffen seien, da es sich um geschäftsinterne Kenntnisse des betroffenen Instituts und um eine andauernde Untersuchung handele. Die Weitergabe derartiger interner und ungesicherter Erkenntnisse könne voreilige beziehungsweise ungerechtfertigte Marktreaktionen beispielsweise im Hinblick auf den Kurswert eines Instituts hervorrufen und die Wettbewerbsposition eines Instituts beispielsweise im Bezug auf die Rekapitalisierung am Markt beeinflussen.