Wolfsjagd soll erleichtert werden
Berlin: (hib/SCR) Der Abschuss von Wölfen soll in bestimmten Fällen erleichtert werden. Zur Abwendung drohender „ernster landwirtschaftlicher Schäden“ durch Nutztierrisse sollen künftig „erforderlichenfalls auch mehrere Tiere eines Rudels oder auch ein ganzes Wolfsrudel entnommen werden können“, heißt es in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/10899). Der Entwurf sieht dazu vor, im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) einen neuen Paragrafen 45a („Umgang mit dem Wolf“) aufzunehmen. Darin will die Bundesregierung unter anderem regeln, inwiefern Wölfe nach Rissen von Nutztieren abgeschossen werden dürfen. So soll in Fällen, in denen Nutztierrisse nicht einem Einzeltier zugeordnete werden können, der Abschuss von einzelnen Mitgliedern eines Rudels „bis zum Ausbleiben von Schäden“ fortgesetzt werden dürfen.
Mit der Gesetzesänderung will die Bundesregierung auch den Ausnahmegrund im Paragraf 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 neu fassen. Künftig soll eine Ausnahme vom Zugriffsverbot des Paragrafes 44 BNatSchG zur „Abwendung ernster land-, forst-, fischerei- oder wasserwirtschaftlicher oder sonstiger ernster Schäden“ möglich sein. Bisher ist dies zur „Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden“ möglich. „Durch den Einbezug von sonstigen ernsten Schäden sollen insbesondere Schäden an durch ausreichende Herdenschutzmaßnahmen geschützten Weidetieren von Hobbyhaltern erfasst werden“, schreibt die Bundesregierung zur Begründung. Zudem soll die erweiterte Entnahmeregel auch im Sinne des Paragrafen 45 Absatz 7 Satz Nummer 4 („Im Interesse der Gesundheit des Menschen“) gelten. „Dies ist insbesondere in Fällen bedeutsam, in denen ein Wolf einen Menschen verletzt, ihn verfolgt oder sich ihm gegenüber unprovoziert aggressiv gezeigt hat“, schreibt die Bundesregierung.
Zudem soll das Füttern und Anlocken mit Futter von wildlebenden Wölfen verboten und als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Der Entwurf sieht weiterhin vor, dass Wolfshybriden durch die zuständigen Behörden zu entnehmen sind, und trifft Regelungen zur Mitwirkung von Jagdausübungsberechtigten. Die Bundesregierung hat dem Bundesrat den Entwurf als „besonders eilbedürftig“ zugeleitet.