Unterbringung von Menschenhandelsopfern
Berlin: (hib/STO) Der Verbleib von Opfern von Menschenhandel nach Einleitung eines Ermittlungs- beziehungsweise Strafverfahrens ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/10903) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10266). Danach liegt die Schaffung, Finanzierung und Ausgestaltung von Unterbringungsmöglichkeiten in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer und Kommunen und sieht in der Praxis sehr unterschiedlich aus.
Wenn Opfer von Menschenhandel Strafanzeige stellen, übernimmt den Angaben zufolge die Polizei den operativen Opferschutz. Die geschützte Unterbringung hingegen erfolge in der Regel durch die Fachberatungsstellen. Wenn es die Sicherheit erfordere, könne auch die Unterbringung der Betroffenen in einer anderen Stadt oder einem anderen Bundesland organisiert werden. Die Unterbringung erfolge anonym und zumeist in Schutzeinrichtungen oder Frauenhäusern. Die Fachberatungsstellen unternehmen laut Vorlage auch weitere Schutzmaßnahmen wie beispielsweise Auskunftssperren.