Pilotprogramm für 500 Flüchtlinge
Berlin: (hib/STO) Über das Pilotprogramm „Neustart im Team“ (NesT) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10855) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/10531). Danach ermöglicht das Programm die Aufnahme von bis zu 500 besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen in Deutschland.
Wie die Bundesregierung dazu ausführt, hatte sie im Jahr 2018 zugesagt, sich am EU-Resettlement-Programm 2018/2019 mit insgesamt 10.200 Plätzen für humanitäre Aufnahmen und Resettlement zu beteiligen. Die 500 Plätze für NesT seien in diese Zahl bereits mit hineingerechnet. Verantwortet werde das Pilotprogramm vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf).
„Mitentwickelt und fachlich begleitet haben NesT viele zivilgesellschaftliche Vertreter“, heißt es in der Antwort weiter. Katholische und evangelische Kirche mit ihren Wohlfahrtsverbänden Caritas und Diakonie haben danach „ ebenso mitgewirkt wie Der Paritätische, das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR)“. Auch Flüchtlingsinitiativen wie „save me“ und „start with a friend“ und die „Flüchtlingspaten Syrien“ haben den Angaben zufolge „ihre Erfahrungen eingebracht“.
Im Rahmen von NesT können laut Vorlage ausschließlich so genannte Resettlement-Flüchtlinge aufgenommen werden, die vom UNHCR „nach international festgelegten, klaren Schutzkriterien vorausgewählt und Deutschland zur Aufnahme vorgeschlagen werden“. Im Gegensatz zum bisher rein staatlichen Resettlement arbeiteten bei NesT „Staat und Zivilgesellschaft Hand in Hand, um besonders schutzbedürftige Menschen aufzunehmen, sie zu begleiten und zu unterstützen“. Dreh- und Angelpunkt bei NesT seien die Mentoren: Mindestens fünf Personen müssten sich gemeinsam dazu verpflichten, Flüchtlingen das Ankommen zu erleichtern und sie ideell und finanziell zu unterstützen.
Für die Letztentscheidung über die Aufnahme der Flüchtlinge und das Zusammenführen von Flüchtlingen und zugelassenen Mentorengruppen ist den Angaben zufolge das Bamf zuständig. Die Bedingungen für eine Aufnahme im Rahmen des Pilotprogramms seien in der Aufnahmeanordnung des BMI vom 15. April 2019 nebst Begleitschreiben festgelegt, die auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht sind. Aus der Aufnahmeanordnung ergebe sich, dass vom UNHCR als Flüchtlinge anerkannte und für Resettlement vorgesehene Flüchtlinge aus Ägypten, Äthiopien, Jordanien und dem Libanon für eine Aufnahme im Rahmen von NesT in Betracht kommen.