Einflussnahme von Interessenvertretern
Berlin: (hib/ROL) Die Einflussnahme von Interessenvertretern auf den Inhalt eines Gesetzentwurfes geschieht nicht nur im Deutschen Bundestag, sondern auch beim Verfassungsorgan Bundesregierung, etwa in den einzelnen Bundesministerien, schreibt die Linke in ihrer Kleinen Anfrage (19/10879). Sie kritisiert, dass nach ihrer Einschätzung die Mitglieder des Bundestages wenig Konkretes über die Erkenntnisquellen des Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (Bundesratsdrucksache 230/19) wissen, insbesondere was gegebenenfalls durch externe Dritte im Prozess der Erstellung des Gesetzentwurfs eingeführt wurde und auf denen Regelungsvorschläge beruhen.
Der Deutsche Bundestag habe jedoch ein gewichtiges Interesse daran, die Übernahme oder positive Berücksichtigung der Vorschläge oder Stellungnahmen externer Dritter in dem Gesetzentwurf zu kennen. Die Linke möchte deshalb wissen, welche Stellungnahmen oder sonstigen Schreiben bei der Bundesregierung eingegangen sind.