Puffer gegen zu starkes Kreditwachstum
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geht derzeit davon aus, eine Allgemeinverfügung zur Erhöhung des antizyklischen Kapitalpuffers zum 1. Juli 2019 zu erlassen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10592) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10302) mit. Die Abgeordneten hatten sich erkundigt, ob nach der Erhöhung des Kapitalpuffer auf 0,5 Prozent in Frankreich eine entsprechende Maßnahme auch in Deutschland vorgesehen sei, wo der antizyklische Kapitalpuffer derzeit bei null Prozent liegt. Nach Angaben der Bundesregierung hat der Ausschuss für Finanzstabilität der BaFin eine Quote für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer in Höhe von 0,25 Prozent empfohlen. Wie die FDP-Fraktion in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage schreibt, soll der antizyklische Kapitalpuffer dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegenwirken.
Wie die Bundesregierung in der Antwort weiter mitteilt, ist die reale Verschuldung des nichtfinanziellen privaten Sektors seit dem ersten Quartal 2008 bis zum vierten Quartal 2018 um vier Prozent gestiegen. Seit dem ersten Quartal 2016 zeige sich eine stärkere Dynamik der realen Verschuldung.