Temporäre Geschwindigkeitsbeschränkung
Berlin: (hib/HAU) Auf Bundesautobahnen in Sachsen gibt es derzeit 43 Geschwindigkeitsbeschränkungen, in Sachsen-Anhalt 27 und in Thüringen 75 Geschwindigkeitsbeschränkungen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/10544) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10189) hervor. Laut der Antwort sind in Sachsen-Anhalt 13 und in Thüringen 26 dieser Abschnitte „temporär“ geschwindigkeitsbegrenzt. Sachsen verfüge über keine Aufzeichnungen, die zwischen temporären und dauerhaften Geschwindigkeitsbeschränkungen unterscheiden lassen, so dass der Bundesregierung hierzu keine Angaben vorliegen, heißt es in der Vorlage.
Keine Aussage macht Bundesregierung außerdem zur Entwicklung der Zahl an dauerhaften und temporären Geschwindigkeitsbegrenzungen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in den letzten zehn Jahren und den Gründen für deren Anordnung. Bei der Anordnung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen wie einer Geschwindigkeitsbegrenzung handle es sich um die Durchführung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die in der Zuständigkeit der Länder liege, heißt es in den Vorbemerkungen der Regierung zu der Antwort. Die Länder nähmen die Aufgabe des Verwaltungsvollzugs als „eigene Angelegenheit“ durch ihre Straßenverkehrsbehörden wahr. Da die Länder keiner Berichtspflicht unterstünden, „liegen der Bundesregierung keine umfassenden statischen Daten zu Geschwindigkeitsbeschränkungen vor“.