Aufgaben des Landesregiments Bayern
Berlin: (hib/AW) Das Landesregiment Bayern soll für Schutz-, Wach- und Sicherungsaufgaben zur Verfügung stehen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10542) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (19/9716) mit. Die Zusammenarbeit des Landesregiments mit der Polizei erfolge im Rahmen der Amtshilfe gemäß Artikel 35 Absatz 1 Grundgesetz beziehungsweise der Hilfeleistung der Bundeswehr bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen gemäß Artikel 35 Absatz 2 Grundgesetz. Weiterführende Überlegungen zur Kooperation bestünden nicht.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass es sich bei dem aus drei Regionalen Sicherungs- und Unsterstützungskompanien bestehende Landesregiment Bayern um ein Pilotprojekt im Rahmen der Territorialen Reserve handelt. Erst nach Abschluss des Projektes Ende 2021 und einer sich anschließenden Evaluation werde entschieden, ob das Konzept auf andere Bundesländer übertragen werden soll.