Opfer politischer Verfolgung in der DDR
Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem rehabilitierungsrechtliche Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der DDR verbessert werden sollen (19/10817). Danach sollen die Rehabilitierungsgesetze entfristet werden. Auch soll Schwierigkeiten begegnet werden, die sich bei der Aufklärung des Sachverhalts im Rehabilitierungsverfahren für Personen stellen, die in einem Heim für Kinder oder Jugendliche in der DDR untergebracht wurden.
Zur Begründung heißt es, auch beinahe drei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung und dem Ende des SED-Unrechtsregimes führten Betroffene noch Rehabilitierungsverfahren. Die Gesetze zur Rehabilitierung von Opfern rechtsstaatswidriger Maßnahmen in der DDR sähen derzeit noch Fristen für Anträge auf Rehabilitierung und teilweise auch für die Geltendmachung von Leistungsansprüchen vor. Zwar ließe sich seit Jahren ein Rückgang von Anträgen auf Rehabilitierung feststellen, die Zahl der Antragseingänge weise jedoch darauf hin, dass die Rehabilitierung von SED-Unrecht auch heute noch nicht abgeschlossen ist. Zudem hätten sich zuletzt bei der Gruppe von Personen, die in einem Heim für Kinder oder Jugendliche untergebracht wurden und die eine Rehabilitierung wegen der Anordnung der Heimunterbringung begehren, spezifische Probleme im Hinblick auf die Sachverhaltsaufklärung gezeigt.