Datenzugang zu Social-Media-Plattformen
Berlin: (hib/ROL) „Desinformation“ und intransparente Einflussnahme im Internet, insbesondere durch die Verbreitung über Social-Media-Plattformen, können eine Gefahr für die Demokratie und eine freiheitliche Gesellschaft darstellen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10595) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/10177). Die abstrakten Gefahren für die Europawahl, insbesondere durch Desinformation oder Cyberangriffe, habe die Europäische Kommission mit ihren Mitteilungen vom 26. April 2018 („Bekämpfung von Desinformation im Internet: ein europäisches Konzept“, COM(2018) 236 final) und vom 12. September 2018 („Freie und faire Europawahlen gewährleisten“, COM(2018) 637 final) sowie mit ihrer Empfehlung zu Wahlkooperationsnetzen, zu Online-Transparenz, zum Schutz vor Cybersicherheitsvorfällen und zur Bekämpfung von Desinformationskampagnen im Zusammenhang mit Wahlen zum Europäischen Parlament und dem Aktionsplan gegen Desinformation vom 5. Dezember 2018 dargelegt.
Zu den von der Europäischen Kommission im Internet vorgeschlagenen Maßnahmen gehöre auch die Ausarbeitung eines ehrgeizigen Verhaltenskodex (EU Code of Practice on Disinformation), den die Bundesregierung begrüßt. Online-Plattformen wie Facebook, Google und Twitter sowie die Werbeindustrie hätten sich darin freiwillig dazu verpflichtet, Maßnahmen gegen manipulatives Verhalten und zur Erhöhung der Transparenz und zum Schutz der Integrität der bevorstehenden Wahlen zu ergreifen. Forschung könne einen wichtigen Beitrag leisten, die möglichen Auswirkungen von Desinformationen auf demokratische Entscheidungsprozesse besser zu verstehen und diesen effektiv entgegenwirken zu können.
Gute Rahmenbedingungen für die Wissenschaft seien ein zentrales Anliegen, dies umfasse auch einen guten Zugang von Forschenden zu Daten. Dabei würden sich Fragen des Datenzugangs für die Forschung - auch beim Zugang zu den Daten der Social-Media-Plattformen - in einem rechtlichen Spannungsfeld bewegen, in dem verschiedene Rechtsgüter in einen Ausgleich gebracht werden müssen, unterstreicht die Bundesregierung. Dabei erfolge in den aktuellen Datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein Interessenausgleich zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Schutz persönlicher Daten/Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) und Interessen an dem Zugang zu Daten.