Zuschuss für Kampfmittelbeseitigung
Berlin: (hib/HLE) Der Bund zahlt den Ländern als einmalige und freiwillige Maßnahme vorübergehend bis zu 50 Prozent der ihnen tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten für die Beseitigung von bestimmten Kriegsaltlasten. Konkret geht es dabei um die Beseitigung ehemals alliierter Kampfmittel auf nicht bundeseigenen Liegenschaften sowie von Weltkriegsmunition ungeklärter oder gemischter Herkunft, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/10512) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10140). Angaben zu den Mengen entsorgter Kampfmittel und zur Größe kampfmittelbelasteter Flächen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland kann die Bundesregierung nicht machen. Die Kampfmittelbeseitigung als Maßnahme die Gefahrenabwehr sei Aufgabe der Bundesländer.